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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Powertech Electronics GmbH

§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen werden – sofern ihrer Geltung nicht durch uns ausdrücklich zugestimmt wird – nicht Vertragsbestandteil. Die – auch vorbehaltslose – Ausführung von Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers, begründet eine Geltung der Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht und schadet nicht der Geltung unserer Verkaufsbedingungen.
2. Sämtliche Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. In Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung ist eine Einigung der Parteien nicht wirksam zustande gekommen.
3. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB sowie §§ 1 ff. HGB. Bei Verbrauchergeschäften gemäss § 310 Abs. 3 BGB gelten die gesetzlichen Einschränkungen nach den Regelungen der §§ 305 ff. BGB. Die von uns vertriebene Ware wird ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung an Kaufleute abgegeben. Die gewerbliche Tätigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2. Angebot
Alle Angebote der Firma Powertech Electronics GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so ist der Besteller bis zur Annahme, längstens jedoch 4 Wochen nach Zugang bei uns, an das Angebot gebunden. Eigentums- und Urheberrechte – sofern schutzfähig – an Abbildungen. Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen verbleiben ausschließlich bei uns.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Lager Ratingen (netto Kasse zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackungen. Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten. Sämtliche Versendungen – einschließlich eventueller Rücksendungen – gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, ,als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung. Zahlungsort ist Ratingen. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller anerkennt ab dem 10. Tage ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basis der Europäischen Zentralbank an die Firma Powertech Electronics GmbH zu zahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn dies wurde zuvor vereinbart. Auch dann erfolgt die Annahme von Schecks und Wechseln lediglich zahlungshalber. Bei vereinbarter Scheck- und Wechselzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehende Kosten des Einzuges der Firma Powertech Electronics GmbH zu erstatten. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen die Powertech Electronics GmbH grundsätzlich berechtigt ist. 

§ 4. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der/den zu liefernden Ware(n) vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen sind, einschließlich solcher aus künftig abgeschlossenen, bzw. abzuschließenden Verträgen, auch soweit diese noch nicht zur Ausführung gelangt sind. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer ausnahmsweise eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.3. Zur Absicherung unserer Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der/den Ware(n) in Höhe der jeweils ausstehenden Beträge bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. Die Rücknahme der Kaufsache ist im Zweifel kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht ein anders ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die Pfändung der Kaufsache durch uns gilt stets als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Versicherung ist auf Anforderung nachzuweisen.
5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits alle Forderungen bei Verarbeitung, beschränkt auf den Eigentums-/Miteigentumsanteil in Höhe des jeweils valutierenden Faktura-Endbetrages einschließlich jeweils gültiger MwSt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten mit den Anfangsbuchstaben A bis W und Y bis Z erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist.
Zur Einziehung. dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder der Besteller seine Zahlungen – auch nicht vorläufig – eingestellt hat oder in sonstiger Weise in Vermögensverfall geraten ist. In diesem Fall können wir – über eine Sicherheit gemäß § 321 BGB hinaus – verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Anhaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets von uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gelten im übrigen die vorstehenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen (§ 8 Nr. 1 bis 5) für unter Vorbehalt gelieferte Waren.
Die Firma Powertech Electronics GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Powertech. Electronics GmbH Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigt die Firma Powertech Electronics GmbH, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist die Firma Powertech Electronics GmbH berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
§ 5. Patent- und Urheberrechte
An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und Ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma Powertech Electronics GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen hin sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an die Firma Powertech Electronics GmbH zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder Schutzrechte kann die Firma Powertech Electronics GmbH nicht haftbar gemacht werden.

§ 6. Lieferzeit
1. Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Powertech Electronics GmbH einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben, sondern auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich eingetretenen und vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhte.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den Ersatz des uns entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Teillieferungen sind, soweit diese insbesondere aufgrund fehlender Eigenbelieferung nicht vermeidbar sind, zulässig. Die durch die Nachlieferung entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.
5. Sämtliche Kosten, die aufgrund besonderer Lieferanforderungen des Käufers entstehen, werden separat in Rechnung gestellt.
§ 7. Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Sobald ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und. Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen als dem Erfüllungsort verbracht wurde.3. Ist eine Nacherfüllung/Ersatzlieferung nicht oder nur durch unverhältnismäßig hohen zeitlichen, technischen oder finanziellen Aufwand möglich oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung/Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von Powertech Produkten entstehen können, werden ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für etwaig entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache, bzw. die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 437 Nr. 3 BGB, in Verbindung mit §§ 440, 280, 281, 283 und 311a BGB geltend macht.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern die Pflichtverletzung auf Vorsatz beruht, 2 Jahre, in den sonstigen Fällen 6 Monate, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang. Ist ein Mangel arglistig verschwiegen worden, so verjähren etwaige Gewährleistungsrechte des Bestellers innerhalb von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder der Besteller Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 8. Gefahrenübergang
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
2. Sofern der Besteller es wünscht, werden Lieferungen – auf Kosten des Bestellers – durch eine Transportversicherung eingedeckt.

§ 9. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7. Abs. 4-6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
2. Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei zu vertretender Unmöglichkeit.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10. Rückgaberecht
Muster müssen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden und verbleiben stets in unserem Eigentum. Gutschriften erfolgen bei Rückgabe in einwandfreien und unbenutztem Zustand in Originalverpackung.

§ 11. Rücktritt vom Vertrag
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben oder die Ausführung zu einer späteren Zeit zu verlangen. Dem Besteller stehen in diesen Fällen Ansprüche gegen uns – gleichgültig welcher Art – nicht zu.

§ 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 13. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies rocht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Für diesen Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und welche die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen.3. Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie in schriftlicher Form vereinbart werden.4. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Powertech Electronics GmbH 03/2002 

 

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